Kundengeschenke
Kunden- und Mitarbeitergeschenke: Was 2026 gilt – und was ankommt
Bei der Planung von Geschenken stellen sich regelmäßig zwei Fragen: Was darf es kosten, damit es steuerlich sauber bleibt? Und was verschenkt man, das nicht in der Schublade landet? Diese Seite beantwortet beides – sachlich und auf dem aktuellen Stand.
Kundengeschenke: die 50-Euro-Grenze
Geschenke an Geschäftspartner sind als Betriebsausgabe abziehbar, solange sie 50 Euro pro Empfänger und Wirtschaftsjahr nicht übersteigen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Diese Grenze wurde Anfang 2024 von 35 auf 50 Euro angehoben. Ältere Quellen nennen häufig noch den früheren Wert.
Drei Aspekte sind dabei zu beachten:
Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegt der Wert einen Cent darüber, ist der Abzug nicht anteilig, sondern vollständig weg.
Netto oder brutto hängt vom Vorsteuerabzug ab. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, rechnet die 50 Euro netto, Kleinunternehmer rechnen brutto.
Alle Geschenke eines Jahres addieren sich. Zwei Präsente à 30 Euro an denselben Empfänger reißen die Grenze – es kommt nicht auf das einzelne Geschenk an, sondern auf die Summe im Jahr.
Die Steuer für den Beschenkten kann übrigens pauschal übernommen werden (§ 37b EStG, 30 Prozent). Dann muss der Empfänger das Geschenk nicht selbst versteuern – wodurch auf Empfängerseite kein Verwaltungsaufwand entsteht.
Wir sind Werbeartikelhersteller, keine Steuerberater. Diese Angaben sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Wenden Sie sich für Ihren konkreten Fall bitte an Ihren Steuerberater.
Sie möchten sich zunächst einen Überblick verschaffen, was in diesem Rahmen möglich ist? In unserem Anfrageshop finden Sie eine Auswahl mit Preisen, unverbindlich zusammenstellbar.
Mitarbeitergeschenke: andere Grenzen, oft verwechselt
Für Zuwendungen an eigene Mitarbeiter gelten abweichende Regelungen.
50 Euro pro Monat: Sachzuwendungen an Mitarbeiter bleiben bis zu einem Betrag von 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch hier handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
60 Euro zu persönlichen Anlässen: Zu Geburtstagen, Hochzeiten und Dienstjubiläen sind bis zu 60 Euro zusätzlich erlaubt.
Zu beachten: Weihnachten gilt steuerlich nicht als persönlicher Anlass. Die 60-Euro-Regelung ist hier also nicht anwendbar. Ein Weihnachtsgeschenk fällt unter die 50-Euro-Sachbezugsgrenze für den Monat – oder, wenn es im Rahmen der Weihnachtsfeier überreicht wird, unter den 110-Euro-Freibetrag für Betriebsveranstaltungen.
Kriterien für die Auswahl
Der Betrag allein entscheidet nicht über die Wirkung. Werbewirkungsstudien zeigen recht deutlich, worauf es ankommt: Nutzwert im Alltag, spürbare Qualität und ein erkennbarer Bezug zur Marke des Schenkenden. Ein Artikel, der tatsächlich genutzt wird, bleibt über Monate präsent; ein unpassender wird aussortiert oder weitergegeben.
Aus unserer Erfahrung wirkt ein sorgfältig ausgewähltes Präsent für 30 Euro in der Regel stärker als ein beliebiges für 50 Euro.
Individuelle Lösungen statt Standardpräsente
Die meisten Anfragen, die uns erreichen, laufen nicht auf ein fertiges Standardpräsent hinaus. Gesucht wird etwas, das zum Anlass und zur Marke passt: eine eigens ausgewählte Zusammenstellung, eine besondere Veredelung, eine Verpackung im Corporate Design. Genau dort liegt unsere Arbeit – in der Auswahl, der Abstimmung und der Umsetzung, nicht im Verkauf eines Katalogartikels.
Auch personalisierte Einzelstücke sind möglich, etwa für die Geschäftsleitung, langjährige Partner oder ein einzelnes Jubiläum.
Nachhaltigkeit: belegbar statt behauptet
Nachhaltigkeit ist für uns ein Produktthema, kein Etikett. Wir wählen Artikel danach aus, ob sich ihre Eigenschaften belegen lassen: FSC-zertifizierte Materialien, langlebige Produkte statt Wegwerfartikel, Herstellung in Europa, wo es sinnvoll ist.
Dazu gehört auch, wie Sie damit werben können. Die Anforderungen an Umweltaussagen steigen – wir verfolgen die rechtliche Entwicklung und achten darauf, dass die Angaben zu Ihren Artikeln belastbar sind. So bleibt Ihre eigene Kommunikation auf der sicheren Seite.
Wann ist der beste Zeitpunkt für Ihre Bestellung?
Im vierten Quartal entstehen Engpässe seltener durch fehlende Ware, sondern durch die Veredelung: Ab Oktober sind die Kapazitäten in der Branche begrenzt, und gefragte Artikel sind schnell ausverkauft.
Als grobe Richtlinie: Auswahl und Muster im September, Freigabe der Druckdaten bis Mitte Oktober, Auslieferung ab November. Bei späteren Bestellungen ist die Auswahl in der Regel eingeschränkt.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Freigrenze für Kundengeschenke im Jahr 2026?
Die Freigrenze beträgt 50 Euro pro Empfänger und Wirtschaftsjahr. Sie wurde 2024 von 35 auf 50 Euro angehoben.
Bezieht sich die Grenze auf den Netto- oder den Bruttowert?
Bei Unternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, zählt der Nettowert. Kleinunternehmer setzen den Bruttowert an.
Was passiert, wenn das Geschenk teurer ist?
Dann entfällt der Betriebsausgabenabzug vollständig – nicht nur für den übersteigenden Betrag.
Gilt für Mitarbeiter die gleiche Grenze?
Nein, für Mitarbeiter gelten andere Regelungen: die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Monat, 60 Euro zu persönlichen Anlässen und bei Betriebsveranstaltungen der Freibetrag von 110 Euro.
Bis wann sollte ich für Weihnachten bestellen?
Wir empfehlen, im September auszuwählen und die Druckdaten bis Mitte Oktober freizugeben.
Sie kennen den Rahmen und suchen eine passende Lösung? Wir stellen Ihnen einen Vorschlag zusammen, der zu Anlass, Budget und Marke passt.